Neuer Pauschalvertrag zwischen VDD und GEMA

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine Fortführung des Pauschalvertrags für die Nutzung von geschützten Werken außerhalb der Liturgie geeinigt. Die Fortführung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Damit unterliegt beispielsweise die Aufführung geschützter Werke in geistlichen Konzerten wieder der Pauschalvergütung und muss nicht für jedes Konzert einzeln abgerechnet werden. Wichtig: Die Meldepflicht, die auch die letzten Jahre gegolten hat, besteht weiterhin, es entstehen allerdings keine Kosten.
Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.
Das neue Merkblatt sowie den aktualisierten Meldebogen der GEMA finden Sie unter "Urheberrecht" auf unserer Homepage.

  • Zuletzt aktualisiert am 12.09.2023.
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30.09.2023 | 19.30 Uhr
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07.10.2023 | 13.00 Uhr