Anhebung der Honorarempfehlungen ab 1.1.2020

Nach fünf Jahren werden zum 01.01.2020 die Honorarempfehlungen für Kirchenmusiker/innen, die ohne Vertrag tätig sind, angepasst. Sie wurden bereits im "info kirchenmusik 2019/2" veröffentlicht. Nach wie vor gilt, dass Honorare zwischen Kirchenstiftung und Musiker/in frei abzusprechen sind. Die Empfehlungen geben nur eine Richtschnur vor, die sich in etwa an der Tarifordnung der Angestellten orientiert.
Die neuen Empfehlungen finden Sie unter "Allgemeine Informationen".

Nach wie vor gilt die Regelung, dass Musiker/innen, die überwiegend Organistentätigkeiten ausführen, nicht mehr als 2.400 Euro pro Jahr erhalten dürfen, darüber hinaus ist eine vertragliche Regelung zwingend erforderlich. Für Musiker/innen, die überwiegend Chorleitertätigkeiten ausführen, gilt dies Einschränkung nicht. (siehe auch hier: "Allgemeine Informationen" -> Sozialversicherungspflicht.)

  • Zuletzt aktualisiert am 04.06.2023.
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18.06.2023 | 17.00 Uhr
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