VG Musikedition verlängert Pauschalvertrag für Kopien

Der Pauschaulvertrag zur Genehmigung zur Anfertigung von Kopien von Liedern bzw. Liedtexten für die Gemeinde zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der VG Musikedition ist um zehn Jahre bis 2029 verlängert worden. Der Vertrag ermöglicht den katholischen Kirchengemeinden in Deutschland die Herstellung und Nutzung von Kopien von Noten und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen. Ebenfalls vertraglich umfasst ist die Herstellung von kleineren Liedheften (maximal acht Seiten) für einmalige Anlässe wie beispielsweise Trauungen oder Kommuniongottesdienste. Nach wie vor nicht Bestandteil des Vertrages ist die Herstellung und Nutzung von Kopien für andere gemeindliche Veranstaltungen, eine Sichtbarmachung von geschützten Inhalten mittels Beamer, und auch nicht das Kopieren von Chornoten bzw. Notenmaterial für Orchester und sonstige Instrumentalisten.
Allgemeine Hinweise zum Urheberrecht in der Musik finden Sie hier auf der sehr informativen Seite des "Deutschen Musikinformationszentrums" MIZ, einem Angebot des Deutschen Musikrats.

  • Zuletzt aktualisiert am 04.06.2023.
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18.06.2023 | 17.00 Uhr
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