Aktuelle Meldungen zur Corona-Pandemie
Aktuelle Meldungen und Informationen zum Themenfeld Kirchenmusik und Liturgie in der Zeit der Corona-Pandemie finden Sie beim Klick auf den obersten Button "Corona" links.
Die Orgel ist das Instrument des Jahres 2021
Die Landes-Musikräte der deutschen Bundesländer wählen alljährlich ein Instrument zum "Instrument des Jahres", das dann ein Jahr lang besonders im Interesse der Öffentlichkeit stehen soll. In diesem Jahr ist dies die Orgel.
Um "das" Instrument des christlichen Gottesdienstes 2021 ins besondere Scheinwerferlicht zu rücken, sind in der Diözese mehrere Konzerte geplant, außerdem wollen wir auf unserer Internetseite in unregelmäßigen Abständen besondere Orgeln in unserere Diözese vorstellen. Leider war durch den Lockdown der Beginn der Aktion nicht gleich im Januar möglich, dafür wollen wir versuchen, das zweite Halbjahr intensiv zu nutzen. Besuchen Sie dazu unsere eigens eingerichtete Seite hier.
Kein D-Kurs im Kursjahr 2021/2022
Im Kursjahr 2021/2022 wird kein D-Kurs angeboten werden. Der Grund dafür ist, dass sich der C- und der D-Kurs 2020/2021 durch den langen Unterrichtsausfall im Lockdown deutlich länger als gewöhnlich hinziehen. Ein gleichzeitiger Start eines neuen Kurses, während der alte noch nicht beendet ist, ist räumlich und personell nicht durchführbar, daher haben die Verantwortlichen entschieden, den nächsten D-Kurs erst ab Herbst 2022 anzubieten (Anmeldeschluss Juni 2022, Eignungstest im Juli 2022).
Für diejenigen, die den derzeitigen D-Kurs im Herbst beenden, soll aber dennoch ein C-Kurs bereits ab Herbst 2021 angeboten werden, damit eine fortlaufende Ausbildung ermöglicht werden kann, und die Interessenten nicht zu einer ganzjährigen Pause gezwungen sind.
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 auf 3.000 Euro
Zum 01.01.2021 wurde der "Übungsleiterfreibetrag" nach § 3 Nr. 26 EStG von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Dies ist der Freibetrag, den Chorleiter/innen oder Organisten/innen pro Jahr erhalten können, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Sollte die Tätigkeit an mehreren verschiedenen Kirchenstiftungen ausgeübt werden, so ist dieser Betrag als Summe aller Honorare zu sehen.
Kirchenstiftungen sind verpflichtet, von Organisten/innen bzw. Chorleiter/innen Bestätigungen darüber einzufordern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird, da sie sonst (auch rückwirkend) verpflichtet werden können, Sozialabgaben zu entrichten.
Die neuen und jetzt ausführlicheren Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung dieser Obergrenze finden Sie im Downloadbereich unserer Internetseite unter "Anstellung/Finanzen" oder direkt hier.