Karwochentagung 2020 findet nicht statt
Aufgrund der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus findet der traditionelle Fortbildungstag von Diözesan-Cäcilienverband und Diözesanreferat Kirchenmusik am Dienstag der Karwoche in diesem Jahr nicht statt. Die spezielle Raumsituation des Konzertsaals der Hochschule für Kirchenmusik gepaart mit der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl lässt den derzeit empfohlenen Abstand zwischen Personen bei größeren Veranstaltungen nicht zu. Wir tragen damit der aktuellen ärztlichen Empfehlung Rechnung, die Möglichkeit einer Ansteckung so weit wie möglich zu minimieren. Und da an unserem Fortbildungstag vor allem auch Chorleiter/innen teilnehmen, die allesamt als Multiplikatoren in ihren Gemeinden tätig sind, erschien uns das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus, das viele auch unentdeckt in sich tragen können, nicht verantwortbar.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und sind bemüht, das geplante Programm des Fortbildungstags im kommenden Jahr erneut anbieten zu können.
Faxanschluss des Referats Kirchenmusik noch für Monate gestört
Auch mehrere Wochen nach dem Rückumzug des Referats Kirchenmusik in das Regensburger Diözesanzentrum Obermünster ist der Faxanschluss der Dienststelle immer noch unterbrochen. Nach Auskunbft der Techniker wird dies möglicherweise bis in die Sommermonate so sein.
Bitte benutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse kirchenmusik [at] bistum-regensburg.de.
Trauer um Norbert Grünbeck
Der Herr über Leben und Tod hat den Regensburger Dekanatskirchenmusiker Norbert Grünbeck am 27. Dezember 2019 von seiner langen und schweren Krankheit erlöst. Grünbeck war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2013 für mehr als 37 Jahre Kirchenmusiker einer der größten Pfarreien der Diözese - St. Wolfgang in Regensburg. Darüber hinaus unterrichtete er mehr als 30 Jahre Chorleitung, Gesang und Orgel in der diözesanen D- und C-Ausbildung. Er hat somit unzähligen nebenberuflichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern das nötige Können und die Leidenschaft für die Kirchenmusik nahegebracht.
Der Herr schenke ihm die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte ihm.
Der Herr lasse ihn ruhen in Frieden. Amen.
Anhebung der Honorarempfehlungen ab 1.1.2020
Nach fünf Jahren werden zum 01.01.2020 die Honorarempfehlungen für Kirchenmusiker/innen, die ohne Vertrag tätig sind, angepasst. Sie wurden bereits im "info kirchenmusik 2019/2" veröffentlicht. Nach wie vor gilt, dass Honorare zwischen Kirchenstiftung und Musiker/in frei abzusprechen sind. Die Empfehlungen geben nur eine Richtschnur vor, die sich in etwa an der Tarifordnung der Angestellten orientiert.
Die neuen Empfehlungen finden Sie unter "Allgemeine Informationen".
Nach wie vor gilt die Regelung, dass Musiker/innen, die überwiegend Organistentätigkeiten ausführen, nicht mehr als 2.400 Euro pro Jahr erhalten dürfen, darüber hinaus ist eine vertragliche Regelung zwingend erforderlich. Für Musiker/innen, die überwiegend Chorleitertätigkeiten ausführen, gilt dies Einschränkung nicht. (siehe auch hier: "Allgemeine Informationen" -> Sozialversicherungspflicht.)